Versicherungsservice
Das richtige Verhalten an der Unfallstelle
Um vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung nicht über den Tisch gezogen zu werden, ist die Beweissicherung am Unfallort der wichtigste Schritt für das weitere Vorgehen der Kfz-Schadensregulierung. Denn der Unfallgeschädigte muss letztlich beweisen, wie es zum Unfall gekommen ist, und dass er nicht selbst daran schuld war, damit der Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen. Folgende Punkte muss der Unfallgeschädigte unbedingt am Unfallort sofort abwickeln, um so Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer besser geltend machen zu können:
- Der Geschädigte sollte mögliche Zeugen finden und deren Personalien aufnehmen.
- Das Unfallopfer sollte unbedingt die Unfallstelle fotografieren.
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Zusätzlich hilfreich: der Geschädigte sollte schon vor Ort einen Unfallbericht erstellen (idealerweise haben Sie im Handschuhfach hierfür bereits einen vorgedrucktes Formular (auch von den Unfallhelden können sie solch einen Bogen erhalten).
Folgendes sollte der Unfallgeschädigte auf dem Unfallbericht-Formular notieren:
- Personalien aller beteiligten Personen (sowohl Geschädigter, als auch Schädiger),
- Identität aller Fahrzeuge,
- Die entsprechenden Haftpflichtversicherer,
- Die Gegebenheiten am Unfallort.
Zusätzlich ist zu empfehlen, nach einem Autounfall die Polizei zu rufen. Sie kommt auch bei kleineren Schäden, wobei von der Polizei am Unfallort zu entscheiden ist, ob der Fall polizeilich aufgenommen wird. Bei kleineren Schäden ist dies in der Regel nicht notwendig! Bei größeren Sachschäden und sogar Personenschäden ist dies aber unverzichtbar!